17 + neun =

7 − sechs =

Eine wichtige Voraussetzung für die Gründung eines Fördervereins für eine Kita oder eine Kindertagespflegestelle ist zunächst das Interesse der Einrichtung selbst an bestimmten Geld- oder Sachmittelspenden sowie an der Kooperation mit dem Verein. Zudem sollten sich ausreichend Eltern und Interessierte finden, die nicht nur finanzielle, sondern auch ehrenamtliche Unterstützung leisten wollen, zum Beispiel indem sie an Sitzungen und Veranstaltungen teilnehmen oder sich bei der Spender- oder Mitgliedersuche engagieren.

Zur offiziellen Gründung eines Fördervereins sind mindestens sieben Personen erforderlich. Diese verabschieden in einer Gründungsversammlung eine Vereinssatzung und wählen einen Vorstand. Beispiele für eine Satzung von Kita-Fördervereinen gibt es zahlreich im Netz, beispielsweise hier. Für die Eintragung ins Vereinsregister unterschreiben die Mitglieder des Vorstands das Protokoll der Gründungsversammlung entweder vor Ort beim Amtsgericht oder sie lassen ihre Unterschriften vorab notariell beglaubigen. Die Eintragung ins Vereinsregister ist kostenfrei, wenn die Gründenden den Satzungsentwurf im Vorfeld beim zuständigen Finanzamt vorlegen und sich die Gemeinnützigkeit ihres Vereins bestätigen lassen.