5 × 3 =

fünf + zehn =

Betreuer-Kind-Schlüssel: Dieser Begriff ist in der Kindertagespflege das Äquivalent zum Fachkraft-Kind-Schlüssel in Kitas.

Fachkraft: Der Begriff bezieht sich auf die pädagogisch tätigen Personen in einer Kindertageseinrichtung, die die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder gestalten und dabei sowohl direkt mit den Kindern und ihren Familien interagieren als auch mittelbare pädagogische Arbeit leisten. Die Bundesländer definieren diesen Begriff im Rahmen ihrer gesetzlichen Landesregelungen auf unterschiedliche Weise.

Fachkraft-Kind-Relation: Bildet das reale Verhältnis von pädagogischen Fachkräften zu den in der direkten pädagogischen Arbeit anwesenden Kinder ab. Durch Urlaub, Krankheit, Fortbildung und mittelbare pädagogische Arbeit der Angestellten kann die Fachkraft-Kind-Relation im Schnitt zwischen 10 und 25 Prozent niedriger sein als der Fachkraft-Kind-Schlüssel.

Freistellung für Leitungsaufgaben: In jeder Kindestageseinrichtung gibt es Leitungsaufgaben. Hierzu gehören beispielsweise die pädagogische Leitung und die Betriebsführung, die Personalführung, das Qualitäts- und Organisationsmanagement. Pädagogischen Fachkräften können explizit Zeitressourcen zur Verfügung gestellt werden, sodass sie sich diesen Aufgaben widmen können. Für diese Zeit sind sie dann von der pädagogischen Arbeit mit den Kindern befreit. Die Regeln und die tatsächliche Ausgestaltung variieren bundesweit stark und auch innerhalb der Länder sowie zwischen den Trägern gibt es große Unterschiede.

Fachkraft-Kind-Schlüssel (Personalschlüssel): Hier handelt es sich um eine rechnerische Größe. Es werden Vollzeitäquivalente von angestelltem Personal in Kitas den Vollzeitäquivalenten der Kinder gegenübergestellt. In der Kindertagespflege spricht man entsprechend vom Betreuer-Kind-Schlüssel. Die Berechnung des Schlüssels erfolgt je nach Bundesland unterschiedlich.

Inklusion: Eine inklusive Kindertagesbetreuung basiert auf dem Grundgedanken der uneingeschränkten Teilhabe und richtet sich damit an alle Kinder. Sie eröffnet die Möglichkeit, soziale, ethnische, kulturelle und individuelle Vielfalt alltagsinkludierend zu leben, d.h. die größtmögliche Partizipation aller Kinder anzustreben und vermeidet diskriminierende Formen der Differenzierung und Ausgrenzung. Inklusion ist entsprechend breit zu verstehen und nicht auf Kinder mit einer körperlichen Einschränkung begrenzt.

Kita-Gutschein-System: In manchen Städten wie beispielsweise Hamburg oder Berlin beantragen Eltern beim Jugendamt einen „Kita-Gutschein“ über die Betreuung ihres Kindes. Dieser berücksichtigt das Alter des Kindes, den gewünschten Betreuungszeitraum, besondere Förderbedarfe oder auch die Situation der Familie. Den Gutschein reichen die Eltern bei einer Kindertageseinrichtung ihrer Wahl ein, diese rechnet ihre Leistungen direkt mit der Stadt ab. Ziel des Systems ist es, Familien bei der Beantragung eines Kita-Platzes zu entlasten. Zudem sollen die Einrichtungen nicht mehr zentral und objektbezogen, sondern dezentral, für ihre tatsächlichen Leistungen „am Kind“, bezahlt werden. Es existieren bundesweit sehr unterschiedliche Systeme zur Finanzierung des Kita-Platzes. Informationen darüber erhalten Eltern beim Jugendamt.

Mittelbare pädagogische Arbeit: Hierzu gehören beispielsweise Beobachtung und Dokumentation kindlicher Entwicklungsprozesse, Elterngespräche, Teamsitzungen, Vor- und Nachbereitung pädagogischer Angebote, Leistungsaufgaben sowie Arbeit mit Kooperationspartnern. Meistens besteht dabei kein direkter Kontakt mit den Kindern.

Personalausstattung: Oberbegriff für die Fachkraft-Kind-Relation und den Fachkraft-Kind-Schlüssel.

Vollzeitäquivalent: Da Beschäftigungs- und Betreuungszeiten in Kitas unterschiedlich sind, dient das Vollzeitäquivalent als Grundlage für die Berechnung des Personalschlüssels. Das Vollzeitbetreuungsäquivalent für Kinder einer Gruppe wird gebildet, indem man den vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang (in Stunden) pro Woche auf eine wöchentliche Betreuungszeit von 40 Stunden bezieht. Das Vollzeitbeschäftigungsäquivalent für die in den Gruppen tätigen Personen ergibt sich aus der Summe der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit (bezogen auf die reguläre Arbeitszeit von 39 Wochenstunden). Es umfasst sowohl die unmittelbare als auch die mittelbare pädagogische Arbeit. Die jeweils für Kinder und Personal errechneten Äquivalente werden ins Verhältnis zueinander gesetzt.